Steuern (belasting)
Damit nicht in beiden Ländern Steuern entrichtet werden müssen, haben die Niederlande und Deutschland ein Abkommen getroffen, bei dem die Einkommensteuer nur im Arbeitsland zu zahlen ist.
Bei erster Arbeitsaufnahme in den Niederlanden, wird dem deutschen Arbeitnehmer zunächst vom Finanzamt eine kombinierte Sozialversicherungs- und Steuernummer, eine sogenannte Burger Servicenumer bzw. Sofinummer, zugewiesen. Eine Burger Servicenummer können Sie beantragen, indem Sie telefonisch einen Termin vereinbaren (Tel. Nr. 0031 555 385 385) und die Nummer persönlich in Heerlen, Eindhoven, Nijmegen, Doetinchem, Almelo, Zwolle, Groningen oder Leeuwarden abholen. Beachten Sie: Das Abholen der Burger Servicenummer ist nur mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Normalerweise ist der Bruttoverdienst in den Niederlanden niedriger als in Deutschland. Der Unterschied zum Nettolohn ist jedoch in der Regel weniger hoch, da die niederländische Abgabenlast geringer ist.

