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Arbeiten in NL » Kindergeld

Kindergeld (kinderbijslag)

Als Grenzgänger erhalten Sie niederländisches Kindergeld, welches Sie bei der "Sociale Verzekeringsbank" beantragen. Falls das deutsche Kindergeld höher ist, können Sie den Differenzbetrag über einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse Ihres  Arbeitsamtes, erhalten.

Achtung! Alleinerziehende Eltern haben grundsätzlich nur Anspruch auf Kindergeld aus den Niederlanden und können keinen  Anspruch geltend machen auf deutsche Zulagen. Besprechen Sie Ihre Situation bitte mit Ihrer Familienkasse. In den Niederlanden hat der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, alle Steuervorteile. Wir kennen keine Regelung, nach der jedes Elternteil ein sogenanntes "halbes Kind" auf der Steuerkarte hat. Arbeitet ein Elternteil in Deutschland, so verbleibt der Anspruch auf Kindergeld automatisch im Wohnland.

 Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie hier